Sehr oft taucht von Planern, Architekten und Kunden die Frage auf „Wie wird die Rutschhemmung geprüft, wie sind die unterschiedlichen Rutschhemmungsklassen eingeteilt?“
In Deutschland und den deutschsprachigen Ländern wird die „Schiefe Ebene“ als Prüfverfahren am häufigsten eingesetzt. Hierbei wird einmal längs zur Walzrichtung und einmal quer zur Walzrichtung geprüft. Der geringere Wert legt anschließend die Rutschhemmungsklasse fest.
Die Prüfmuster müssen eine Größe von 500x1.000mm haben (wie schon erwähnt, einmal quer und einmal längs zur Walzrichtung aus einer Tafel geschnitten). Auf diese Prüfmuster werden 0,5l Gleitmittel (bei der R-Prüfung Motoröl) aufgebracht und verteilt.
Um ein möglichst genaues Ergebnis zu erhalten, werden die Prüfläufe von zwei Prüfern, mit ungefähr gleicher Statur und gleichem Gewicht gelaufen. Diese tragen dabei, einen in der Norm festgelegten Arbeitsschuh. Hierbei wird das Prüfmuster immer weiter geneigt, bis zu dem Punkt, an dem die Prüfer kurz davor sind den Halt zu verlieren. Dieser Neigungswinkel wird festgehalten.
Das Mittel aller Prüfläufe, von beiden Prüfern, ergibt dann einen durchschnittlichen Wert, der den Rutschhemmungsklassen zugeordnet wird. Sollte einer der Werte (quer oder längs zur Walzrichtung) niedriger sein als der Andere, so ist der niedrigere Wert entscheidend für die Rutschhemmungsklasse.
Welche Rutschhemmungsklassen, in welchen Bereichen notwendig sind, kann den Anhängen der Norm (ASR 1.5 1/2) entnommen werden. Diese dienen als Hilfestellung zur Planung, und gewährleisten, dass die geforderte Rutschhemmung eingehalten wird.
Diese entspricht im Verfahren der Prüfung „Schiefe Ebene“ für die R-Klassen. Da in den Barfußbereichen, wie z.b. Bädern, Wellness- und Fitnessbereichen, weder Öle noch Arbeitsschuhe zu finden sind, wird hier nur Seifenlauge verwendet und barfüßig geprüft. Bei der Barfußprüfung gibt es allerdings nur drei unterschiedliche Bewertungsgruppen (von A bis C, wobei C die höchste ist).
Bewertungsgruppe A: Mindestneigungswinkel 12 Grad
Bewertungsgruppe B: Mindestneigungswinkel 18 Grad
Bewertungsgruppe C: Mindestneigungswinkel 24 Grad
Welche Rutschhemmungsklassen, in welchen Barfußbereichen zu verwenden sind, kann man in der GUV 26.17 „Merkblatt Bodenbeläge für naßbelastete Barfußbereiche“ nachlesen.
- Irreführende Angaben zur Rutschhemmung bei auf dem Markt befindlichen Oberflächen
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